– STREICHQUARTETTWOCHEN –
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AGB


AGBs der Streichquartettwochen 

1. ANMELDUNG

Anmeldungen werden erst mit Zahlungseingang der Anmeldegebühr wirksam. Alle Anmeldungen werden nach Platzverfügbarkeit berücksichtigt.  

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Anmeldung wird gültig, wenn die Anmeldegebühr überwiesen wurde. Die verbleibende Kursgebühr ist bis spätestens 60 Tage vor Kursbeginn fällig und auf das Konto der Streichquartettwochen  
BLZ: 100 100 10, KONTO: 31 51 88 115 , IBAN: DE36100100100315188115 
zu überweisen. Nichteingang der Zahlung wird als Storno gewertet.  
Die angegebenen Kosten umfassen bei mehrtägigen Veranstaltungen grundsätzlich Vollpension und Kursgebühr. Die Seminare können nur mit allen angegebenen Leistungen gebucht werden. Eine Erstattung oder Minderung von Kosten im Fall der Nichtinanspruchnahme von Mahlzeiten oder Veranstaltungsteilen ist nicht möglich. 

3. ABMELDUNG
Bei Stornierung der Teilnahme verfällt die gezahlte Anmeldegebühr, auch für die Begleitpersonen.  
Von der verbleibenden Kursgebühr werden zurückerstattet: ​

bei Stornierung bis 45 Tage vor Kursbeginn 50%
bei Stornierung bis 15 Tage vor Kursbeginn 25%
​bei Stornierung bis 8 Tage vor Kursbeginn 0%. 

4. KURSABSAGE
Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, behält sich der Veranstalter eine kurzfristige Absage vor. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kursentgelte vollständig zurückerstattet. 
Wird die in der Kursaubeschreibung aufgeführte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht (Vollständigkeit eines Quartetts), oder ist die Durchführung einer Kurswoche nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen insgesamt so gering ist, dass die dem Veranstalter entstehenden Kosten nicht gedeckt sind, ist der Veranstalter bis zwei Wochen vor Seminarbeginn berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.  

Der Veranstalter garantiert jedoch nicht, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, d.h. es ist ihm freigestellt, die Veranstaltung auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchzuführen.  
Bereits entstandene Kosten zum Beispiel für Reiserücktrittversicherungen oder Reisekosten (Bahn-, Flugtickets, etc.) können im Falle einer Absage von Seiten des Veranstalters nicht erstattet werden. 

5. KORRESPONDENZ UND DATENSCHUTZ
Der Veranstalter führt seine Korrespondenz zunehmend per E-Mail. Die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse wird daher als verbindlich betrachtet. Die Verwaltung der Kurse wird über EDV abgewickelt. Die erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Mit der Anmeldung wird eingewilligt, dass die Teilnehmerliste mit Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail an alle Kursteilnehmer verschickt wird. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden. 

6. HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, außer im Falle von fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Teilnehmende unter 16 Jahren können in der Regel nur in Begleitung eines Erwachsenen an Kursen teilnehmen. Teilnehmende im Alter zwischen 16 und 18 Jahren können nur nach Unterzeichnung einer entsprechenden Haftungserklärung durch die Erziehungsberechtigten teilnehmen. 

7. ALLERGIKER/ERNÄHRUNG
Nach Voranmeldung von mindestens acht Tagen besteht die Möglichkeit, glutenfreie und vegetarische Kost zu erhalten. Alle weiteren speziellen Ernährungs- und Diätwünsche können nicht berücksichtigt werden. Die Kalkulation der Übernachtung und Verpflegung sieht Komplettangebote vor, Abzüge aufgrund von Selbstverpflegung sind nicht möglich. 

8. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Kurspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.  

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.  
Streichquartettwochen | Johannes Platz | Vogelsangerweg 4 | 50858 Köln
[email protected] | Mobil +49-177-5265455 
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